Das neue SEPA-Verfahren für Überweisungen im Detail

Mit dem Kunstbegriff SEPA können die meisten Verbraucher in Deutschland bis heute noch relativ wenig anfangen. Dabei wird der dahinter stehende Gedanke zukünftig für einige Veränderungen sorgen, insbesondere im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dies betrifft sowohl Überweisungen als auch Lastschriften.

SEPA-ÜberweisungZunächst zur Begriffsdefinition: Das Kunstwort SEPA bildet sich aus den Anfangsbuchstaben von „Single Euro Payments Area“. Gemeint ist damit der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, dem insgesamt 28 EU-Staaten angehören. Hinzu kommen die Länder Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco sowie die Schweiz.

Am 01. Februar 2014 wird für Überweisungen und Lastschriften innerhalb der EU sowie den zusätzlich genannten Ländern das neue SEPA-Verfahren verpflichtend. Wichtigste Änderung des neuen Verfahrens ist die Einführung der so genannten IBAN („International Bank Account Number“), die viele Bankkunden bereits von den Auslandsüberweisungen kennen, die sie in den letzten Jahren getätigt haben. Die IBAN ist also eine Art internationale Kontonummer, welche die ursprüngliche Kontonummer eines Bankkontos in Deutschland zukünftig ersetzt.

Die IBAN besteht in Deutschland aus insgesamt 22 Stellen, die sich wie folgt zusammensetzen:

  1. Das Länderkennzeichen (2-stellig) – zum Beispiel „DE“ für Deutschland
  2. Die Prüfziffer (2-stellig) – sie soll vor Zahlenfehlern in der IBAN schützen
  3. Die Bankleitzahl (8-stellig)
  4. Die Kontonummer (10-stellig) – kürzere Kontonummern werden entsprechend mit Nullen ergänzt

Somit sind die wesentlichen Elemente der IBAN, also Kontonummer und Bankleitzahl, bereits jedem Verbraucher in Deutschland bekannt. Neu sind lediglich der Ländercode (z. B. DE für Deutschland) sowie die individuelle zweistellige Prüfziffer.

Bisher wurde bei Überweisungen ins Ausland außerdem der sogenannte BIC (Bank Identifier Code) benötigt. Es handelt sich dabei um einen international standardisierten Code, der mit der Bankleitzahl in Deutschland vergleichbar ist. Da jedoch die Bankleitzahl auch in der IBAN enthalten ist, entfällt nach der Übergangsphase ab 01. Februar 2016 die Pflicht, bei Überweisungen zusätzlich den BIC anzugeben. Ab diesem Datum reicht also die IBAN allein aus, um eine Überweisung zu tätigen.

Die Übergangsphase

Änderung zu IBAN und BICWie bereits angedeutet, gibt es eine Übergangsphase bei der Einführung des neuen SEPA-Verfahrens für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im EU-Raum. Die offizielle Einführung von SEPA wurde auf den 01. Februar 2014 festgelegt. Grundsätzlich müssen ab diesem Zeitpunkt sämtliche Überweisungen sowie auch Lastschriften nach dem neuen Verfahren abgewickelt werden. Um den Übergang zu erleichtern, wurde allerdings festgelegt, dass für eine Frist von zwei Jahren (also bis zum 01. Februar 2016) die Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften auch noch unter Angabe der alten Daten – also Kontonummer und Bankleitzahl – entgegennehmen und ausführen dürfen. In diesem Fall werden die Daten automatisch und kostenlos in die neue IBAN konvertiert.

Warum SEPA?

Bereits im Jahr 2000 schaffte die Europäische Union mit der sogenannten Lissabon-Agenda die Voraussetzungen für die Einführung eines gemeinsamen europäischen Zahlungsraums für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Man gab diesem Zahlungsverkehrsraum den Namen „Single Euro Payments Area“ – oder kurz: SEPA.

SEPA - SINGLE EURO PAYMENTS AREADer Gedanke dahinter: Durch das einheitliche Verfahren zur Abwicklung von Zahlungen in der Währung Euro soll zum einen für mehr Effizienz im Zahlungsverkehr gesorgt werden, andererseits soll dadurch auch eine Belebung des Wettbewerbs innerhalb der EU-Zone erreicht werden. Zur Steuerung und Überwachung der neuen Verfahren und Standards wurde eigens das „European Payments Council“ (EPC) im Jahr 2002 gegründet. Diese Gesellschaft entwickelte in den Jahren darauf das zukünftig geltende SEPA-Verfahren in enger Abstimmung mit der Europäischen Union, und sorgte diesbezüglich für einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen.

Für den Verbraucher soll die Einführung des SEPA-Verfahrens Überweisungen ins Ausland einfacher machen, so dass diese genauso schnell und bequem wie Inlandsüberweisungen durchgeführt werden können. Zudem soll das Verfahren dafür sorgen, dass Überweisungen zukünftig innerhalb eines Werktages beim Empfänger eingehen.

Welche Auswirkungen hat das SEPA-Verfahren auf Lastschriften?

Neben Überweisungen sind Lastschriften die am häufigsten getätigten bargeldlosen Zahlungsvorgänge. Dabei hat sich in der Vergangenheit insbesondere das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) als echtes Erfolgsmodell erwiesen. Im Einzelhandel kommt dieses Verfahren sehr häufig zum Einsatz. Jeder kennt das: Der Kunde zahlt im Geschäft mit seiner EC-Karte, wodurch eine Einzugsermächtigung generiert wird, die der Kunde direkt vor Ort unterschreibt. Anschließend wird der Betrag automatisch vom Konto abgebucht.

Dieses Verfahren kann in der Übergangszeit bis zum 01. Februar 2016 auch weiterhin genutzt werden. Danach ändert sich das Verfahren im Rahmen der SEPA-Einführung allerdings, zukünftig spricht man bei einem entsprechenden Vorgang vom „Lastschriftenmandat“. Dies funktioniert wie folgt:

Grundsätzlich gibt es im SEPA-Verfahren künftig zwei verschiedene Möglichkeiten, Lastschriften zu tätigen – die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift. Die Basislastschrift steht sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zur Verfügung und ist in weiten Teilen mit der seit vielen Jahren bekannten Einzugsermächtigung vergleichbar. Zur Durchführung wird das bereits erwähnte Lastschriftenmandat benötigt, welche die rechtliche Legitimation durch die Zustimmung des Zahlenden sowie des Zahlungsdienstleisters schafft. Zusätzlich gibt es die SEPA-Firmenlastschrift. Das dahinter stehende Verfahren steht jedoch nur Unternehmen zu Verfügung. Man kann es als eine Art Ergänzung zur Basislastschrift betrachten, die den betreffenden Unternehmen die Abwicklung von Geschäften erleichtern soll.

Wichtige Fragen zum SEPA-Verfahren

Zum Abschluss eine Zusammenstellung einiger wichtiger Fragen rund um die Einführung des SEPA-Verfahrens im europäischen Zahlungsraum, auf die noch nicht näher eingegangen wurde.

Wen betrifft die Einführung des SEPA-Verfahrens?

Die Einführung des SEPA-Verfahrens betrifft jeden Inhaber eines Girokontos, also sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.

Welche Zahlungsdienstleister nehmen am SEPA-Verfahren teil?

Ob der jeweilige Zahlungsanbieter am SEPA-Verfahren teilnimmt, kann auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

Wirkt sich die Einführung des SEPA-Verfahrens auch auf Schecks aus?

Schecks, zum Beispiel Verrechnungsschecks, fallen nicht unter den Geltungsbereich der SEPA-Verordnung. Die Einführung des neuen Verfahrens wirkt sich auf Schecks also nicht aus.

Gibt es Änderungen bei Überweisungen, die nicht in der Währung Euro ausgeführt werden?

Nein, SEPA-Überweisungen sind grundsätzlich nur in Euro möglich. Für Überweisungen in anderen Währungen steht auch weiterhin die bekannte Auslandsüberweisung zur Verfügung.

Wo findet der Verbraucher die neuen IBAN-Nummern?

Die IBAN sowie die BIC, welche für die Übergangszeit bis zum 01. Februar 2016 noch verwendet werden muss, finden sich in der Regel auf jedem Kontoauszug. Viele Kreditinstitute drucken die Nummern außerdem bereits seit geraumer Zeit auf die EC-Karten der Kundenkonten. Wer am Online-Banking teilnimmt, kann IBAN und BIC außerdem in seinem Banking-Account einsehen. Auf Rechnungen werden die Nummern zukünftig als Ersatz für die bisher aufgeführten Kontonummern und Bankleitzahlen angegeben.

Kann ich die IBAN selbst aus meiner alten Kontonummer bilden?

Aufgrund der Länderkennung sowie der neu eingeführten Prüfziffer kann die IBAN eigenständig lediglich unter Verwendung der seit Juni 2013 verfügbaren, erweiterten Bankleitzahlendatei der Bundesbank gebildet werden.

Wozu dient die Prüfziffer in der IBAN?

Die zweistellige Prüfziffer in der IBAN wurde eingeführt, um Zahlendreher und falsche Zahlen schneller erkennen zu können.

Können die alten Überweisungsformulare auch für SEPA-Überweisungen genutzt werden?

Nein, für SEPA-Überweisungen müssen grundsätzlich neue Vordrucke verwendet werden, die bereits bei den meisten Kreditinstituten erhältlich sind. Im Online Banking werden außerdem geänderte Eingabemasken für Überweisungen und Lastschriften zur Verfügung gestellt.

Quelle: www.sepadeutschland.de

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