Kinderkonto eröffnen – Konten für Minderjährige im Vergleich

Unser Kinderkonto-Vergleich zeigt Ihnen die Angebote der Banken, die auf Kinder, Jugendliche und Schüler zugeschnitten sind und sich optimal als Taschengeldkonto eignen. „Normale“ Girokonten stehen Minderjährigen mit Ausnahme der Netbank nicht offen und daher sollten Sie eines der spezielles Kinderkonto eröffnen.

Kinder- und Jugendkonten im Vergleich 2017

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Informationen

Immer mehr Kinder und Jugendliche verfügen heute über ein eigenes Girokonto. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Gegenüber dem klassischen Sparbuch bietet ihnen das Girokonto deutlich mehr Flexibilität. Geldkarte und Kreditkarte ermöglichen den barrierefreien Einkauf, sowohl im Internet als auch im Einzelhandel vor Ort. Worauf sollten Sie als Eltern achten, wenn Sie Ihren Kindern die Schritte in die Welt des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ermöglichen wollen?

Jugendkonto generell kostenlos

Die Jugendlichen mit ihrem Taschengeldkonto von heute sind die Einkommensbezieher von morgen und stellen damit für die Banken und Sparkassen die nächste Generation von Kunden dar. Vor diesem Hintergrund wird diese Zielgruppe bereits massiv umworben und wie geht es einfacher, als mit einem kostenlosen Girokonto. Das Taschengeldkonto oder Kinderkonto bietet den Einstieg. Die Kontoführungsgebühren sind im Vergleich nebensächlich, interessanter sind die folgenden Punkte im Kinderkonto-Vergleich:

  • Fallen ab einer bestimmten Anzahl an Buchungen auf dem Jugendkonto Kosten an?
  • Beinhaltet das Kinderkonto auch eine Bankcard?
  • Zu welchen Konditionen bietet das Institut eine Prepaid Kreditkarte an?

Buchungsgebühren und Nebenkosten

Eine kostenlose Kontoführung bedeutet nicht automatisch auch eine unbegrenzte Anzahl an kostenlosen Buchungen. Gleiches gilt für die Einrichtung oder Löschung von Daueraufträgen. Auch hier verlangen einige Banken bei Kinderkonten eine Gebühr. Diesen Punkt sollten Sie genau vergleichen.

Bankcard für das Kinderkonto

Kinder und Jugendliche dürfen keine Kontoüberziehung vornehmen, da eine Kreditaufnahme in Deutschland nur für Volljährige zulässig ist. Eine Kontoüberziehung erfüllt jedoch juristisch den Tatbestand der Kreditaufnahme. Dies wäre beim Bezahlvorgang im Einzelhandel möglich. Aus diesem Grund erhalten sie für ihr Taschengeldkonto auch keine klassische Girocard (EC-Karte), sondern eine verschlankte Version. Damit können sie am Geldautomaten Barverfügungen vornehmen, jedoch nicht im Einzelhandel bezahlen. Eine EC-Karte würde eine potenzielle Kontoüberziehung ermöglichen.

Prepaid-Kreditkarte beim Jugendkonto

Prepaid-Kreditkarten stellen auch für Jugendliche und Schüler eine sinnvolle Ergänzung dar, wenn Sie ein Kinderkonto eröffnen. Die Prepaid Kreditkarten werden, analog zu Prepaid Karten für Handys, vor Gebrauch aufgeladen. In der Funktionalität unterscheiden sie sich dann in keiner Weise von einer herkömmlichen Kreditkarte. Gerade für das Online-Shopping, Musik- oder Gamingdownloads sind Prepaid Kreditkarten hervorragend geeignet. Dabei gehen die jährlichen Gebühren für Prepaid Kreditkarten aber weit auseinander – ein gezielter Preisvergleich spart im Jahr einige Euros.

Gute Prepaid Karten ermöglichen auch Barverfügungen an jedem Geldautomaten ohne, dass dafür eine Gebühr erhoben wird. Damit ist Ihr Kind beim Abheben des Taschengelds nicht auf einen Geldautomaten eines bestimmten Bankenverbundes angewiesen und das Schülerkonto lohnt sich.

Werden auch Girokonten für Kinder und Jugendliche bald kostenpflichtig bei Sparkassen und Volksbanken?

Diese Frage können wir natürlich nicht mit Sicherheit beantworten. Sparkassen und Volksbanken stehen unter einem starken Kostendruck und haben deshalb schon vor einigen Jahren begonnen, die Gebühren für viele Leistungen zu erhöhen oder einzuführen. Dass bald auch Gebühren für ein Kinderkonto bei Sparkassen oder Volksbanken erhoben werden, halten wir von GirokontoVergleich.eu jedoch für sehr unwahrscheinlich. Vermutlich würden die Banken damit den Großteil der Schülerkonten verlieren. Aufpassen müssen Sie jedoch bei Gebühren für z.B. eine zusätzliche Prepaidkreditkarte. Für solche Dienste berechnen Sparkassen und Volksbanken gerne Gebühren.

Kinderkonto eröffnen – ab wann möglich?

Die Bankenlandschaft kennt keine einheitlichen Altersgrenzen um ein Jugendkonto bzw. Kinderkonto zu eröffnen. Einige Institute bieten dieses Konto ab dem 14. Lebensjahr an, andere Banken ab einem Alter von 12 Jahren. Eine in Baden-Württemberg ansässige Direktbank (Wüstenrot – siehe Vergleich) eröffnet Konten bereits für Siebenjährige – einschließlich Prepaid Kreditkarte. Das Netbank-Girokonto gibt es sogar bereits für Neugeborene bzw. völlig ohne Alterseinschränkung.

Sie dürfen an diesem Punkt nicht vergessen, dass nicht Sie als Eltern die Kontoinhaber sind, sondern Ihr Nachwuchs. Aufgrund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen setzt das Eröffnen von Jugendkonten allerdings Ihre Unterschrift unter den Kontoeröffnungsantrag voraus. Unstrittig ist auf jeden Fall, dass ein Kinderkonto im Gegensatz zu einem klassischen Sparbuch die jungen Menschen sehr viel früher im Umgang mit Geld diszipliniert und somit durchaus auch pädagogischen Charakter besitzt. Wurde am Anfang des Monats zu viel Geld ausgegeben, und der Rest des Monats verläuft eher „sparsam“, sollte dies einen Aha-Effekt bewirken.

Direktbanken auch beim Eröffnen von Kinderkonto sinnvoll

Vor dem Hintergrund, dass auch die Banken und Sparkassen in der Fläche beim Eröffnen von einem Kinderkonto bzw. Jugendkonto auf die Kontoführungsgebühr verzichten, liegt es natürlich nahe, das Girokonto für den Nachwuchs bei einem Institut vor Ort zu eröffnen. Vergleichen Sie die Konditionen, die „Nebenkosten“, aber mit denen der Direktbanken, um unnötige Kosten für das Taschengeldkonto zu vermeiden. Stellen Sie mit der Eröffnung des Schülerkontos aber auch schon die Weichen für die Zukunft: Spätestens, wenn Ihr Spross in das Berufsleben wechselt, wird er sich eine Bank suchen, die auch für Berufstätige kostenlose Girokonten anbietet. Mit der richtigen Auswahl beim Kinderkonto ersparen Sie Ihrem Kind den Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt.

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