Worauf muss ich bei einem Girokontowechsel achten?

Immer mehr Verbraucher ärgern sich darüber, dass ihre Bank eine Kontoführungsgebühr berechnet. Unzählige Institute verzichten inzwischen darauf. Vor dem Hintergrund, dass zusammen mit den Kosten für Kreditkarte der Hausbank schnell über 100 Euro im Jahr zusammenkommen, drängt sich natürlich die Frage auf, wie kann man das Girokonto wechseln?

Wechselservice der Banken vereinfacht den Umzug

Zunächst einmal bedarf es eines neuen Bankkontos. Bestandteil der Eröffnungsunterlagen ist der Auftrag an die neue Bank, das Konto, sprich darauf befindliche Gelder, Lastschriften und Überweisungen, „umzuziehen“. Der Kontoinhaber muss sich in diesem Zusammenhang um nichts mehr kümmern. Dieser Kontowechsel-Service ist kostenlos. Es ist schließlich im Interesse der Bank, neue Kunden zu generieren. Die alte Bank darf ebenfalls nichts berechnen, da Kontentransfers zum Standardgeschäft der Banken zählen.

Was muss man beim Girokontowechsel beachten?

Es hat sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen, das alte Konto noch eine Weile beizubehalten und ein Guthaben darauf zu belassen. Nicht alle Lastschriftbegünstigten realisieren sofort, dass der Kunde eine neue Bankverbindung hat, und buchen noch von dem alten Konto ab. Ein Lastschriftrückläufer lässt sich mit diesem Vorgehen leicht vermeiden. Der Kontoinhaber sollte aber alle Karten, Kreditkarte, eventuell Sparcard, wenn er noch ein Sparkonto unterhielt, und MaestroCard an die Bank zurückgeben oder unter Benachrichtigung an die Bank selbst vernichten. Laufen alle Daueraufträge und Lastschriften korrekt über das neue Konto, muss der Kontoinhaber das alte Girokonto kündigen, damit nicht weiter die Kontoführungsgebühr einbehalten wird. Mit der Kündigung kann er auch das restliche verbliebene Guthaben auf sein neues Konto transferieren. Weist das Konto einen Sollsaldo auf, muss dieser zum Tag der Auflösung beglichen sein, sofern die neue Bank nicht auch einen Dispo einräumt und den Saldo ausgleicht.

Wie oft kann man ein Girokonto wechseln?

Es steht jedem Verbraucher frei, sein Konto so oft zu wechseln, wie er möchte. Abgesehen von dem möglichen Aufwand, Begünstigte für Lastschriften doch noch über den Kontowechsel zu informieren, muss jeder für sich wissen, wie oft er sich eine neue Kontonummer merken und Identifizierungsverfahren durchlaufen möchte.

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