Neue Regeln rund ums Geld – das ändert sich 2016

Am 1. Januar 2016 treten viele neue gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Kraft. Auch rund ums Geld ändert sich einiges.

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Die Änderung, die bei Privatkunden die größte Beachtung finden dürfte, betrifft Kontonummer und Bankleitzahl. Denn bei jeder Überweisung müssen nun auch private Kontoinhaber anstelle von diesen Nummern, an die man sich längst gewöhnt hat, die IBAN verwenden. Diese international eindeutige Nummer wurde im Rahmen der SEPA-Überweisung bereits 2015 eingeführt. Die Übergangsfristen für Privatpersonen laufen am 1. Januar 2016 aus.

Wer Geld auf dem Sparkonto mit gutem Zinssatz liegen hat, sollte schnell einen Blick auf seinen Freistellungsauftrag werfen. Denn seit dem 1. Januar 2016 wird der Freistellungsauftrag nur anerkannt, wenn dort die Steuernummer des Sparers vermerkt ist. Fehlt die Angabe der Steuernummer, ist die Bank verpflichtet, die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt abzuführen.

Im Falle einer Bankinsolvenz müssen sich die Kunden zurzeit in Geduld üben. Es dürfen bis zu 20 Tage vergehen, bevor die Kunden wieder auf ihre Guthaben und Einlagen zugreifen können. Ab dem 1. Juni 2016 wird diese Frist auf 7 Tage verkürzt.

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Ohne Girokonto geht heutzutage nichts mehr. Miete, Stromkosten, Gehalt und Transferleistungen werden heute per Überweisung bezahlt. Doch viele Banken verweigerten Wohnungslosen, Asylsuchenden und für Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bislang die Kontoeröffnung. Damit ist nun Schluss: Ab dem 1. Januar 2016 müssen Banken und Sparkassen dieser Personengruppe die Eröffnung eines Girokontos ermöglichen.