Kontowechsel wird dank Gesetzesänderung einfacher

Seit einigen Wochen erhalten immer mehr Kontoinhaber unerfreuliche Post von ihrer Bank. Denn im Angesicht des auf Sicht anhaltend niedrigen Zinsniveaus sehen sich immer mehr Kreditinstitute dazu gezwungen, Negativzinsen zu berechnen oder die unlängst aus der Mode gekommenen Kontoführungsgebühren wieder einzuführen. Insbesondere wer in den vergangenen Jahren durch den Anreiz von Sonderaktionen mehrere Girokonten eröffnet hat, ist nun zum Handeln gezwungen. Glücklicherweise wird der Kontowechsel nun aber leichter.

Kontowechsel nicht so einfach wie gedacht

Laut den Banken, die mit Boni und attraktiven Vorzugszinsen auf Kundenfang gehen, ist der Kontowechsel ganz einfach. Prinzipiell stimmt dies zwar auch, der Teufel steckt jedoch im Detail, denn je mehr regelmäßige Einzahlungen auf dem Konto eingehen und je mehr Lastschriftmandate existieren, desto komplexer gestaltet sich diese Aktion, bis alles wieder in geregelten Bahnen läuft. Insbesondere die Banken, die Neukunden bei sich aufnehmen, bieten Kontoinhabern seit vielen Jahren einen kostenlosen Kontowechselservice an. Dabei genügt es ein Formular auszufüllen, und schon übernimmt die neue Bank beispielsweise die Übertragung aller Lastschriftmandate. Was aber, wenn die neue Bank diesen Service nicht anbietet oder sich das bisherige Kreditinstitut querstellt?

Gesetzlicher Anspruch auf Mithilfe der Banken

Damit Bankkunden bei einem Kontowechsel in keinem Fall alleine dastehen, wurde jüngst das Zahlungskontengesetz überarbeitet. Ab dem 18.09.2016 haben Kontoinhaber damit einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die betreffenden Banken den Kunden beim Kontowechsel unterstützen. Dieser Prozess funktioniert ebenso wie der bisher angebotene Kontowechselservice, lediglich mit dem Unterschied, dass die Banken mitwirken müssen. Ist das Kontowechselformular aus der Anlage 1 zum Zahlungskontengesetz mit den entsprechenden Vollmachten ausgefüllt, übernehmen die Banken den Informationsaustausch vollkommen automatisch. Eventuelle Kosten müssen die Banken mit jedem Kontoinhaber aber einzeln aushandeln. Wer dabei Geschick beweist, zahlt gar nichts für den Kontowechsel.