Bankkunden beschweren sich bei der BaFin wegen Gebührenerhöhungen

Nachdem Überweisungen, Girokonten und Kreditkarten bei zahlreichen Instituten deutlich teurer wurden, stellen Tausende von Verbrauchern die Rechtmäßigkeit infrage. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erhält eine regelrechte Beschwerdeflut, spricht aber von abnehmendem Aufkommen.

Fast 4.000 Verbraucher beschwerten sich 2016 bei der BaFin

Die bei der Behörde eingegangenen Klagen beziehen sich fast ausschließlich auf die dramatisch steigenden Gebühren bei den meisten Kreditinstituten. Dabei wurde beklagt, dass früher kostenlose Girokonten nun mit Kontoführungskosten belegt sind. Viele Kunden halten das Drehen an der Gebührenschraube für unzulässig und sehen in der Finanzdienstleistungsaufsicht den richtigen Ansprechpartner.

Gleichwohl dürften die Beschwerden im laufenden Jahr geringer ausfallen als 2015, wo noch 4.600 Eingänge registriert wurden. Wer nur die reinen Zahlen betrachtet, stellt seit 2012 eine zurückgehende Beschwerdetätigkeit deutscher Verbraucher fest. Die Ansicht greift allerdings zu kurz, denn sie vernachlässigt, dass es in jedem Jahr andere Gründe für die Beschwerdeflut bei der BaFin gab.

Kurze Beschwerdehistorie

Seit dem ersten November 2012 führt die Bundesanstalt ein Beschwerderegister, bei welchem es zu Beginn um die Pflichten von Bankberatern bei der Kundenkonsultation und deren Aufzeichnung ging. Für Banken agierende Anlagenberater zeichneten die Kundengespräche oft nicht ordnungsgemäß auf oder informierten zu wenig über die Risiken angebotener Investmentprodukte. Im ersten Jahr gingen diesbezüglich mehr als 10.000 Beschwerden ein, 2013 lag der Wert immer noch bei 9700, da die Behörde mit der Bearbeitung nicht hinterher kam. Weil sich die Banken daraufhin immer mehr aus der Privatkundenberatung zurückzogen, verringerte sich das Beschwerdeaufkommen 2014 auf 6.000 und 2015 auf 4.600 Fälle.

Beschwerden aus 2015 beruhten meist auf Kreditbearbeitungsgebühren

Es ging den Bankkunden um die Gebühren bei der Bearbeitung von Kreditanträgen, welche der Bundesgerichtshof 2014 für unzulässig erklärt und Verbrauchern die Rückforderung ermöglicht hatte. Zu Beschwerden führten darüber hinaus die Softwareprobleme einiger im Onlinebanking aktiver Institute.

Das Beschwerdeaufkommen des laufenden Jahres hat mit den andauernden Niedrigzinsen völlig neue Ursachen. Ob die Beschwerdetätigkeit im kommenden Jahr nachlässt oder umfangreicher wird, liegt an der Bundesanstalt selbst. Die sollte auf die beklagten Banken einwirken und niedrigere Kontoführungs- und Kreditkartengebühren für Kunden einfordern. Das funktioniert jedoch kaum ohne wieder ansteigende Zinsen.