Aufmerksamkeit und rasches Handeln sind bei unberechtigten Kreditkartenabbuchungen erforderlich

Erinnern Sie sich daran, wann Sie das letzte Mal einen Kreditkartenauszug einfach abgeheftet haben ohne die einzelnen Buchungen durchzusehen? Das ist ein Fehler, denn auch bei dem eigentlich sicheren Kreditkartensystem kann es zu unberechtigten Belastungen kommen, weil Sie oder ein Handels- oder Hotelpartner einfach nicht auf die Daten aufgepasst haben.

Das Problem dabei: Teilen Sie der Kreditkartengesellschaft nicht mit, dass eine kleine oder große Position fehlerhaft abgebucht worden ist, dann erschweren Sie sich und den Anderen das Leben unnötig. Die richtige Vorgehensweise ist deshalb wie folgt:

  1. Sehen Sie sich jeden Kreditkartenauszug zeitnah an und lassen sie nicht Monate vergehen ehe Sie sich den Auszug ansehen! Um sozusagen automatisch an das Ansehen erinnert zu werden sollten Sie den Kreditkartenauszug per „Papier-Post“ zuschicken lassen, wenn dies geht. Denn dann besteht nicht die Gefahr, dass der Auszug bzw. die PDF-Datei in der Flut der Nachrichten untergeht.
  2. Sollten Sie eine Fehlbuchung feststellen, so ist die Kreditkartengesellschaft der richtige Ansprechpartner. Bei American Express ist dies Amex in Frankfurt. VISA und Mastercard vergeben „Unterlizenzen“ an Bankpartner, weshalb Sie sich an die ausgebende Bank wenden. Beschreiben Sie ganz deutlich warum eine Buchung widerrechtlich ist und dass Sie den unbeabsichtigten wieder gutgeschrieben haben möchten.
  3. Meist erhalten Sie eine zeitnahe Antwort von der Kreditkartengesellschaft. Zieht sich die Reklamation über mehrere Wochen hin und handelt es sich um einen größeren Betrag, dann könnten Sie im Extremfall wie folgt vorgehen: Ist die Monatssumme bei einem Girokonto mit Kreditkarte bereits vom Konto abgebucht, dann widersprechen sie dieser Lastschrift. Überweisen Sie aber unbedingt noch am selben Tag den damaligen Monatsbetrag minus des umstrittenen Betrags.

Vor einer Reklamation sollten Sie aber noch mal kurz nachdenken, ob es sich wirklich um eine unberechtigte Position handelt oder ob Sie nicht doch irgendwie eine Autorisierung gegeben haben. Bei Mietwagen sorgen beispielsweise die exorbitanten Nachtank-Preise für Verunsicherung (bitte vorher nachprüfen), manche Hotels behalten sich nachträgliche Zuschläge für angebliche Minibar- oder Restaurant-Umsätze vor.